AGB


1. Allgemeines
Unsere Offerten sind hinsichtlich Preis, Menge, Liefertermin und Lieferungsmöglichkeiten bis zu unser schriftlichen Auftragsbestätigung freibehaltend.
Für Angebot und Auftrag gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündlich getroffene, abweichende Abreden von diesen Bedingungen sind nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Anderslautende Bedingungen des Bestellers gelten nicht als Vertragsbestandteil, soweit diese nicht schriftlich von uns akzeptiert werden.
Ein Vertrag kommt zu Stande, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt wird oder wenn die Maschine ausgeliefert wird.

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich in EUR, und zwar, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, ausschliesslich Verpackung und Versicherung.

3. Verpackung
Die Verpackung wird gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.

4. Versand
Der Versand erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Unsere Lieferpflicht gilt als erfüllt, unabhängig vom Transportmittel oder Selbstabholung, sobald die Maschine unser Werk verlässt. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Bei LKW-Anlieferung muss das Abladen vom Empfänger unverzüglich erfolgen. Wir übernehmen keine Haftung bei eventuell notwendigen Eigenabladungen, für Schäden oder Diebstahl, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit unser Erfüllungsgehilfen vor. Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet.

5. Lieferzeit
Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten.
Erforderlichenfalls müssen angemessene Nachfristen gewährt werden.
Fälle höherer Gewalt, Schwierigkeiten und Rohstoffbeschaffung, technische Betriebsstörungen, Streiks, Unwetter, Naturkatastrophen und andere Hindernisse befreien uns für die Dauer der Störung und den Umfang derer Nachwirkung von der Lieferpflicht. Wir sind in einem solchen Fall auch berechtigt, vom Vertrag teilweise oder auch ganz zurückzutreten. Für den Käufer entsteht in keinem Fall ein Anspruch auf Schadenersatz.
Ist die Maschine versandberit, so sind wir berechtigt, dem Käufer eine Frist zur Abnahme der Maschine zu setzen. Wird die Maschine innerhalb dieser Frist nicht abgenommen, so sind wir befugt, die Maschine auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und zu berechnen oder die übrigen gem. §§ 373 ff. HGB vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
Auslieferungsterminwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, sind jedoch stets unverbindlich und ohne Haftung für uns.

6. Konstruktionsänderungen
Wir behalten uns vor, Abänderungen und Verbesserungen hinsichtlich der Konstruktion, der Materialverwendung und der Ausführung vorzunehmen, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

7. Beanstandung und Gewährleistungen
Beanstandungen müssen sofort nach der Übernahme des Liefergegenstandes schriftlich geltend gemacht werden.
Für die bei Ablieferung bzw. Gefahrübergang vorliegenden Mängel haften wir innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich gemäß §§ 377, 378 HGB zu untersuchen und uns eventuell festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Mängelanzeige gemäß §§ 377, 378 HGB hat schriftlich zu erfolgen unter präziser Angabe des Mangels. Mangelhafte Ware ist uns zuzusenden, und zwar versehen mit einem Anhänger, auf welchem Art und Umfang des Mangels beschrieben wird. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Versandkosten von uns erstattet.

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt des Liefergegenstandes schiftlich geltend zu machen.
Bei berechtigten Beanstandungen können wir nach eigener Wahl den Liefergegenstand gebrauchsfähig machen und/oder gegen Rückgabe der Maschine Ersatzlieferung vornehmen.
Bei Fehlschlagen dieser Ersatzlieferung kann der Kunde nach eigener Wahl wandeln oder mindern.
Schadenersatzansprüche aus Gewährleistungen sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschuldung bei Vertragsverhandlungen, aus Veerletzung nebenvertraglicher Pflichten (z.B. Beratung aund Aufklärung über Beschaffenheit und Verwendungsmöglichkeiten der Maschine und sonstigen Geräten aus unser Produktion) und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertrages oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers. Das gilt insbesondere für Anspruch aus Schadenersatz wegen unmittelbarer oder mittelbarer Sach- und Vermögensschäden und Folgeschäden.
Ersatzlieferung oder Reperaturen, die durch Dritte ohne unsere Zustimmung ausgeführt werden, erkennen wir nicht an.
Unsere Empfehlungen sind vom Kunden in jedem Falle daraufhin zu überprüfen, ob sie für die besondere Verhältnisse seines Verwendungszwecks aufwendbar sind. Technische Beratungen, Auskünfte, Verarbeitungsempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen. Zusicherungen sind damit nicht verbunden und können daraus nicht hergeleitet werden. Insbesondere für Beratungen haften wir nur, wenn ein schriftlicher Vertrag mit besonderer Entgeltungsvereinbarung abgeschlossen wurde, aber auch dann nur im Rahmen der Ziff. 8. Abs. 6 dieser Bedingung.
Es wird keine Gewähr übernommen für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Handhabung oder Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritter, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse.
Berufen wir uns auf eine in dieser Bedingungen vorgesehene Haftungsbechränkung oder Haftungsausschließung, so ist der Einwand, es liege unerlaubte Handlung vor, unzulässig.

8. Anschlüsse
Sämtliche Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse für die von uns gelieferten Maschinen müssen nach den örtlichen Bestimmungen von einem Fachmann ausgeführt werden, und zwar auf Rechnung des Bestellers.

9. Zahlung
Falls keine abweichende Vereinbarung von uns schriftliche bestätigt wird, sind die Rechnungen sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus frühreren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und zur Zahlunung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Verzug des Kunden berechnen wir Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
Schecks und Wechsel werden nur unter Vorbehalt richtiger Einlösung angenommen.

10. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Maschinenund Geräten wird uns bis zur vollständigen Bezahlung aller us der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunen stammenden Forderungen vorbehalten, selbst wenn Zahlung für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Bei Schecks und Wechseln gilt als vollständige Bezahlung deren Einlösen. Be- und Verarbeitung von uns gelieferten Maschinen erfolgt unter Ausschluss des Eigentumerwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. In allen Fällen gilt der Kunde als Verwahrer.
Im Falle der Weiterveräußerung trifft der Kunde seine künftigen Kaufpreisforderungen schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Einziehung der abgetretenen Forderung nötigen Auskünfte der Unterlagen auszuhändigen.
Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne unser schriftliches Einverständnis einem Dritten weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
Der Kunde hat uns über Eingriffe Dritter (Pfändungen usw.) in unser Eigentum unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

11. Verjährung
Alle Ansprüche gegen uns, gleichviel aus welchem Rechtsgrunde, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis der Berechtigten von dem Anspruch, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Liefergegenstandes.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist ausschließlich Celle.
Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Celle wird ausdrücklich vereinbart für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
Für Auslandsgeschäfte gilt ausschliesslich deutsches Recht.

Ansonsten gelten die rechtlichen Bestimmungen